Die am häufigsten gestellten Fragen
FAQ
Hier findest du Antworten auf die Fragen, die mir am Häufigsten gestellt werden. Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du mich gerne direkt kontaktieren.
Wie kann ich mich anmelden?
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Einfach vor dem Unterricht vorbeikommen, per Telefon oder über den Button „Anmeldung“
Wann kann ich mit dem Führerschein anfangen?
Am Besten ist es, sich sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters, anzumelden.
Wie oft muss ich den Theorieunterricht besuchen?
- Die Grund-Theorieunterrichtsstunden sind immer 12 Doppelstunden (gilt für alle Führerscheine)
- Bei einer Erweiterung sind es 6 Doppelstunden
- Der Zusatzunterricht für Klassen A/A2/A1 umfasst 4 Doppelstunden
- Klassen B/AM/L umfasst 2 Doppelstunden
Wieviele Fahrstunden brauche ich?
Das hängt von dir ab, wie schnell du bist. Der eine Fahrschüler lernt langsamer, der andere schneller. Es muss aber jeder Fahrschüler alle besonderen Ausbildungsfahrten machen z.B. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Diese können nicht gestrichen werden, um die Ausbildungszeit zu verkürzen.
Wann darf ich die theoretische Prüfung machen?
Du darfst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Führerscheinklasse die Prüfung machen.
Wann darf ich die praktische Prüfung machen?
Wenn dein Fahrlehrer und du davon überzeugt sind, dass alle Lernziele erreicht worden sind. Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.
Kann ich auch samstags Fahrstunden bekommen?
Natürlich, Temine vergebe ich auch samstags. Da bin ich flexibel und gehe gerne auf die Wünsche meiner Fahrschüler ein.
Wie lange ist der Theorieunterricht gültig?
Insgesamt ist der theoretische Unterricht 2 Jahre, nach Erstellung der Ausbildungsbescheinigung, gültig.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung beim Landratsamt?
- Sehtest
- Biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr für das Rathaus
- Eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en) (nur bei BF17)
Dauer der Bearbeitung des Antrages beim Landratsamt?
Normalerweise 4-6 Wochen. Erst dann, wenn der Antrag bearbeitet wurde und der
Fahrschule eine Bestätigung darüber vorliegt, kann die Theorieprüfung
abgelegt werden.
Bekomme ich nach bestandener Prüfung den Führerschein gleich vom Prüfer?
Nur, wenn der Prüfer ihn dabei hat. Ansonsten kannst du ihn bei der Führerscheinstelle (Landratsamt) abholen.
Darf ich Freunde oder Bekannte zur Fahrstunde mitbringen?
Ja, das geht. Sollte der Fahrlehrer jedoch der Meinung sein, dass du durch die Anwesenheit des Freundes oder Bekannten, abgelenkt bist, wird dir dein Fahrlehrer bescheid geben. Hierbei handelt er in deinem Interesse, um unnötige Fahrstunden zu verhindern.
Bist du bereit?
Melde dich heute an und beginne schon nächste Woche mit deiner Ausbildung!