Mofa, AM, A1, A2 und A
Motorrad-Klassen
Ob Mofa, Moped oder Motorrad. Ich bilde dich in jeder Motorrad-Klasse aus.
Mofa
Das Mofa ist für viele das Erste motorisierte Fahrzeug, weshalb es einige Beschränkungen gibt. Mit dem Mofa-Führerschein darfst du Mofas mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und einem Hubraum von bis zu 50 cm³ fahren.
AM
Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du etwas größere Maschinen fahren. Für alle Fahrzeuge dieser Klasse gilt eine bbH von maximal 45km/h und ein Hubraum von maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, bzw. 500 cm³ bei Dieselmotoren.
A1
Mit diesem Führerschein darfst du Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 KW fahren. Außerdem darfst du einige dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.
A2
Diese Klasse ermöglicht es dir, Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg zu fahren.
A
Mit der Führerscheinklasse A darfst du jedes Motorrad oder Dreirad fahren. Zusätzlich zu deinem Motorrad darfst du auch mit einem Beiwagen fahren.
Für Fahranfänger, die mobiler werden wollen
Mofa
Das Mofa ist für viele das Erste motorisierte Fahrzeug, weshalb es einige Beschränkungen gibt. Mit dem Mofa-Führerschein darfst du Mofas mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und einem Hubraum von bis zu 50 cm³ fahren.
Standort
Fahrschule Chris
Friedrichstraße 30
74909 Meckesheim
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Was du mit diesem Führerschein darfst
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
- Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Anforderungen
Mindestalter:
- 15 Jahre
Unterlagen für den Antrag:
- biometrisches Passbild
Wichtige Fakten
- eine 2. Person darfst du mit diesem Führerschein nur mitnehmen, wenn in der Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs „Zweisitzigkeit“ eingetragen ist
Noch Fragen?
Schau gerne mal in meinem FAQ vorbei. Wenn das deine Frage immer noch nicht löst, kannst du mir gerne eine Mail schreiben.
Das Upgrade für deine Mobilität ab 16
AM
Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du etwas größere Maschinen fahren. Für alle Fahrzeuge dieser Klasse gilt eine bbH von maximal 45km/h und ein Hubraum von maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, bzw. 500 cm³ bei Dieselmotoren.
Standort
Fahrschule Chris
Friedrichstraße 30
74909 Meckesheim
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Weiterführende Links
Was du mit diesem Führerschein darfst
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum
– Verbrennungsmotor max. 50 cm³
– Dieselmotor max. 500 cm³
Erlaubt sind:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW - Dreirädrige Kleinkrafträder Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg
- Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg
Anforderungen
Mindestalter:
- 16 Jahre
Unterlagen für den Antrag:
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Geburtsnachweis (Ausweis)
Wichtige Fakten
- kein Automatikeintrag im Führerschein
Noch Fragen?
Schau gerne mal in meinem FAQ vorbei. Wenn das deine Frage immer noch nicht löst, kannst du mir gerne eine Mail schreiben.
Das Upgrade für deine Mobilität ab 16
A1
Mit diesem Führerschein darfst du Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 KW fahren. Außerdem darfst du einige dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.
Das Ausbildungs-Fahrzeug
Für die Ausbildung fährst du mit einer Suzuki GSX 125s.
Standort
Fahrschule Chris
Friedrichstraße 30
74909 Meckesheim
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Weiterführende Links
Was du mit diesem Führerschein darfst
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
Anforderungen
Mindestalter:
- 16 Jahre
Unterlagen für den Antrag:
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Geburtsnachweis (Ausweis)
Wichtige Fakten
- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
- eingeschlossene Klasse: AM
Noch Fragen?
Schau gerne mal in meinem FAQ vorbei. Wenn das deine Frage immer noch nicht löst, kannst du mir gerne eine Mail schreiben.
Noch stärkere Maschinen, noch mehr Leistung
A2
Diese Klasse ermöglicht es dir, Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg zu fahren. Allerdings darf die Leistung nicht von einem Kraftrad mit einer Motorleistung von über 70 kW abgeleitet sein.
Das Ausbildungs-Fahrzeug
Für die Ausbildung fährst du mit einer einer Honda CB500F.
Standort
Fahrschule Chris
Friedrichstraße 30
74909 Meckesheim
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Weiterführende Links
Was du mit diesem Führerschein darfst
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Anforderungen
Mindestalter:
- 18 Jahre
Unterlagen für den Antrag:
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Geburtsnachweis (Ausweis)
Wichtige Fakten
- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
- eingeschlossene Klasse: AM und A1
Noch Fragen?
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Der Alleskönner
A
Mit der Führerscheinklasse A darfst du jedes Motorrad oder Dreirad fahren. Zusätzlich zu deinem Motorrad darfst du auch mit einem Beiwagen fahren.
Das Ausbildungs-Fahrzeug
Für die Ausbildung fährst du mit einer Kawasaki Z650.
Standort
Fahrschule Chris
Friedrichstraße 30
74909 Meckesheim
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Weiterführende Links
Was du mit diesem Führerschein darfst
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Anforderungen
Mindestalter:
- Für 1.: 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Für 2.: 21 Jahre
Unterlagen für den Antrag:
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Geburtsnachweis (Ausweis)
Wichtige Fakten
- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
- eingeschlossene Klasse: AM und A1 und A2
Noch Fragen?
Schau gerne mal in meinem FAQ vorbei. Wenn das deine Frage immer noch nicht löst, kannst du mir gerne eine Mail schreiben.
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